Die KfW ändert zum 01.01.2012 folgendes:
1.) Wohneigentumsprogramm (124): Der bisherige maximale Anteil von 30% der förderfähigen Kosten wird zum 01.01.2012 abgeschafft, der maximale Förderhöchstbetrag auf Euro 50.000 (bisher 75.000) angepasst. Anträge, die ab dem 01.01.2012 bei der KfW eingehen, werden zu den neuen Programmbedingungen zugesagt.
2.) Wohnraum Modernisieren (141): Das Programm läuft zum Jahresende 2011 aus. Anträge können noch bis zum 16.12.2011 (einschließlich) bei der KfW eingereicht werden.
3.) Bei allen Neuzusagen für wohnwirtschaftliche Programme ab dem 01.01.2012 wird auf eine monatliche Abrechnung von Zins- und Tilgungszahlungen (bisher quartalsweise) umgestellt.
Wichtig: Um in den Genuss der alten Bedingungen zu kommen, müssen die Unterlagen der Kunden fristgerecht bei der KFW und im Vorwege vollständig und fristgerecht bei dem durchleitenden Kreditinstitut eingehen. Zu den Bearbeitungszeiten der Produktanbieter, die die KfW-Programme anbieten, können keine definitiven Termine genannt werden. Wir empfehlen eine zeitnahe Einreichung der kompletten Finanzierungsanfrage und bitten Sie, im Vorfeld ggf. mit uns Kontakt aufzunehmen.